Rechtsprechung
BVerwG, 24.07.2001 - 2 B 12.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen eines Feststellungsinteresses wegen Wiederholungsgefahr - Rechtmäßigkeit einer Abordnungsverfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 12 A 2539/99
- BVerwG, 24.07.2001 - 2 B 12.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2001 - 2 B 12.01
Mit diesem Vortrag wird weder ein Gehörsverstoß noch ein sonstiger Verfahrensmangel, sondern ein Fehler der Sachverhaltswürdigung, mithin ein Verstoß gegen das materielle Recht geltend gemacht, der im Rahmen einer Verfahrensrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht berücksichtigt werden kann (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 15). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2001 - 2 B 12.01
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2001 - 2 B 12.01
Mit diesem Vortrag wird weder ein Gehörsverstoß noch ein sonstiger Verfahrensmangel, sondern ein Fehler der Sachverhaltswürdigung, mithin ein Verstoß gegen das materielle Recht geltend gemacht, der im Rahmen einer Verfahrensrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht berücksichtigt werden kann (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 15). - BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2001 - 2 B 12.01
Denn ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vorliegen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 S. 17 m.w.N.).